Gemeinrat
Der Gemeinrat ist ein monatlich tagendes Entscheidungs- und Planungsforum. Es ermöglicht allen Mieterinnen und im Haus Beschäftigten, sich über soziale, kulturelle und politische Initiativen, Budget-, Bau- und Unterhaltsfragen etc. zu informieren und mitzuentscheiden oder eigene Projekte zu lancieren.
Profil
- Die Sitzungen werden von der jährlich gewählten Koordination moderiert.
- Wer ein Thema einbringt, meldet sich bei der Koordination. Die Sitzungstraktanden werden per eMail und am Anschlagbrett / im Lift publiziert. Es wird eine Mailingliste geführt, Anmeldung bei: gemeinrat@kalkbreite.ch.
- Entscheidungen werden im Konsensprinzip gefällt. Ab einem Minimum von 7 Teilnehmerinnen ist der Gemeinrat beschlussfähig.
- Gefällte Entscheide können innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation des Protokolls angefochten werden. Damit werden sie automatisch für die nächste Sitzung nochmals traktandiert.
- Wird nach zweimaliger Diskussion des gleichen Traktandums kein Konsens gefunden, entscheidet der Gemeinrat nach dem Mehrheitsprinzip.
- Komplexe und arbeitsintensive Initiativen können an Arbeitsgruppen delegiert oder dem Vorstand resp. der Drehscheibe oder der Geschäftsstelle zur Behandlung empfohlen werden. Arbeitsgruppen stehen allen Wohnenden und Arbeitenden der Kalkbreite offen.
- Das Protokoll wird spätestens eine Woche nach der Sitzung publiziert.
- Protokoll und Einladung sind öffentlich einsehbar (Anschlagbrett und/oder Versand via Gemeinrat-Newsletter).
Kompetenzen
- Der Gemeinrat entscheidet über Fragen, welche das Zusammenleben und den Innen- und Aussenraum der Kalkbreite betreffen, sowie über Initiativen des Gemeinwerks.
- Der Gemeinrat diskutiert Vorstandsgeschäfte wie die Jahresplanung und das Budget strategisch mit und hat das Recht, eigene Anträge an Vorstandssitzungen einzubringen.
- Der Vorstand, die Geschäftsleitung und die Drehscheibe bringen ihrerseits für das Zusammenleben und den Innen- und Aussenraum der Kalkbreite wesentliche Themen in den Gemeinrat ein.
- Der Gemeinrat verfügt im Rahmen des jährlich vom Vorstand beschlossenen Budgets frei über die zugewiesenen finanziellen Mittel für Gemeinrat und Gemeinwerk.
Gemeinwerk
Das Gemeinwerk bezeichnet individuelle und kollektive Beiträge zur Nutzung und Belebung der nicht-privaten Räume und Bereiche der BewohnerInnen. Ideen und Projekte im Sinne des Gemeinwerks werden im Gemeinrat beschlossen und koordiniert. Die Umsetzung erfolgt in der Regel in AGs oder in Einzelinitiativen. Das Gemeinwerk wird angetrieben vom freiwilligen, unentgeltlichen Einsatz und lädt auch Aussenstehende ein, sich sozial, kulturell und politisch zu engagieren.
Aufgaben
Im Gemeinwerk können folgende Aufgaben übernommen werden:
- Engagements in den Bereichen Kunst, Kultur, Politik und Soziales; wie etwa Malkurs, Tai Chi-Training, Französischstunden für Kinder, Themen-Filmabende, Diskussionsveranstaltungen usw.. Wird einem Projekt per Gemeinrat-Entscheid für längere Zeit ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung gestellt und/oder erhält es finanzielle Unterstützung, sollte mindestens eine Mieterin am Projekt beteiligt sein.
- Betreuung und Betrieb von nicht-privaten Räumen; bspw. betreuen handwerklich Interessierte die Werkstatt, Leute, die gerne auftischen betreiben die Caféteria, Gartenliebhaberinnen pflegen den Aussenraum etc.
- Umsetzung von im Gemeinrat beschlossenen Ideen und Projekten.
- Übernahme von Teilen bestehender Aufgaben der Drehscheibe durch Nutzerinnen in partizipativen Strukturen.
Wer macht mit?
Wer will. Das Gemeinwerk lädt alle dazu ein, unentgeltlich zugunsten der Gemeinschaft aktiv zu werden. Das Gemeinwerk ist so gestaltet, dass alle nach ihren Wünschen und Möglichkeiten mitmachen können – Mieterinnen jeden Alters, Kinder, Gewerbetreibende und Angestellte, Nachbarinnen, Freundinnen, externe Genossenschaftsmitglieder und ehemalige Mieterinnen.
In grossen Gemeinwerk-Projekten kann es vorkommen, dass unbezahlte Freiwillige mit bezahlten Angestellten zusammenarbeiten.
Organisation des Gemeinwerks
Zentral sind der Gemeinrat, die Gemeinwerk-Liste und die Koordination. Als Grundsatz gilt: Gemeinwerk-Projekte können in jede Gemeinrat-Sitzung eingebracht werden.
Zwei Gemeinrat-Sitzungen pro Jahr sind dem Gemeinwerk vorbehalten: Eine Sitzung behandelt kostenintensive Projektideen mit entsprechendem Raumbedarf. Eine weitere Sitzung ist der jährlichen Gemeinwerk-Börse gewidmet und bietet kostenneutralen Projektideen eine Bühne.
Anlässlich der Gemeinwerk-Börse werden die wiederkehrenden Aktivitäten für das kommende Jahr bestätigt und vergeben, die Gemeinwerke des vergangenen Jahres präsentiert und aussergewöhnliche Gemeinwerk-Ideen sowie herausragende Engagements ausgezeichnet.
Die Koordination ist Ansprechstelle für Gemeinwerk-Initiantinnen und bringt das Gemeinwerk den Neu-Zuzügerinnen der Kalkbreite näher.