Ombudsstelle

Grundsätzlich steht die Kalkbreite für gelebte Konfliktkultur: Sich anbahnende Konflikte angehen, bevor es zu spät ist – Transparenz, Entdramatisierung und einen kühlen Kopf bewahren sind uns wichtig. Konflikte gehören zum Alltag, entstehen zwischen Mietparteien, zwischen Mieterinnen und Kalkbreite-Gremien oder zwischen einzelnen Kalkbreite-Gremien. Wichtig ist, dass mögliche Konflikte nicht einfach erstickt, sondern ausgetragen werden.

Die Generalversammlung wählt die Ombudsstelle, die aus einer Mieterin und einer Nicht-Mieterin besteht.

Kontakt Ombudsstelle: ombudsstelle@kalkbreite.net

Download Merkblatt Konflikte.pdf

Konflikte

Konflikte light – Lösung im Alltag

Nicht jede Meinungsverschiedenheit ist ein Konflikt und nicht jedes Spannungsverhältnis führt automatisch zum Konflikt. Die kleinen alltäglichen Streitereien können von allen Beteiligten selber bewältigt werden.

Konflikte medium – Ombudsstelle

Sollte ein Kleinkonflikt bestehen bleiben und sich zur Belastung für die Konfliktparteien auswachsen, so wird ein Mitglied der Ombudsstelle beigezogen. Die Kontaktaufnahme geschieht durch die Konfliktparteien.

Bei grösserer Tragweite eines Konflikts (Unmöglichkeit der Schlichtung durch ein Mitglied der Ombudsstelle / von Beginn weg ein grösserer Konflikt / ein Konflikt, der einen Teil der Mieterinnen oder die ganze Genossenschaft belastet) wird die gesamte Ombudsstelle beigezogen. Ein Mitglied der Ombudsstelle kontaktiert die Konfliktparteien und informiert den Vorstand.

Konflikte hard – externe Mediation

Bei harten und scheinbar unlösbaren Konflikten (langandauernde, aus einem kleinen Konflikt entstandene, bisher von der Ombudsstelle zu schlichtende Streitfälle / schwerwiegende Eskalationen, die für einen Teil der Mieterinnen und/oder die Genossenschaft zu einer schweren Belastung werden) wird auf Antrag einer Konfliktpartei, des Gemeinrats oder der Ombudsstelle vom Vorstand eine Mediation initiiert. Dabei wird eine externe, professionelle Mediatorin beigezogen und entschädigt. Misslingt die Mediation, muss der Konflikt von der Generalversammlung behandelt werden.

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