Gewerbevermietung

Für die Vermietung der Gewerberäume ist der Vorstand zuständig; zur Ausschreibung und Vermietung eines frei werdenden Gewerberaums setzt er eine Kommission ein.

Die Vermietung folgt keinen im Voraus festgelegten Regeln; ein Nutzungsmix muss jedoch langfristig gesichert werden und die Nutzungsbereiche sind zu beachten.

Insbesondere im EG sind niederschwellige und quartierbezogene Angebote zu bevorzugen. Ein moderates Zinssplitting und die Möglichkeit der Umsatzmiete erlauben in einigen Lokalen einen vergünstigten Mietzins, was die gewünschte Diversität fördert und die Nutzung durch nicht gewinnorientierte Organisationen oder unterstützungswürdige Mieterinnen ermöglicht.

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