Statuarische Gremien

Die statuarischen Gremien Generalversammlung und Vorstand sind in den Statuten beschrieben.

Generalversammlung

Die Generalversammlung (GV) ist das höchste Entscheidungsgremium der Genossenschaft. Sie steht allen Genossenschaftsmitgliedern offen und wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen. Die GV wählt die Gremien, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresbericht, befindet über neue Investitionen und Projekte und verabschiedet statuarische Änderungen.

Die GV

Die Einladung mit Traktandenliste und Abstimmungsunterlagen wird den Mitgliedern spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung zugestellt.

Vor­stand

Der Vorstand führt die Genossenschaft. Er befasst sich mit strategischen Fragen, wie der Finanzierung von Bauprojekten sowie der Vernetzung gegen aussen. Der Vorstand hat ein waches Auge auf alle laufenden Geschäfte, die auf operativer Ebene von Geschäftsleitung und Geschäftsstelle umgesetzt werden. Die Geschäftsführerin steht der Geschäftsleitung sowie der Geschäftsstelle vor und ist das zentrale Bindeglied zum Vorstand.

Der Vorstand besteht maximal aus sieben Mitgliedern. Die Stadt Zürich bezeichnet ein Mitglied. Die übrigen Mitglieder des Vorstands werden von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt und können wiedergewählt werden. Der Vorstand setzt Kommissionen ein und legt deren Aufgaben fest (siehe Art. 32 der Statuten).

Für eine gute Zusammenarbeit mit dem Gemeinrat sind folgende Punkte wesentlich:

 

Kom­mis­sio­nen

Die folgenden ständigen Kommissionen sind zurzeit vom Vorstand beauftragt:

nach
oben

Dreh­scheibe

Nutzungs­mix

Kino

Pension Kalkbreite

Flex 1 – 7

Velo­abstell­plätze

Allgemeine Räume

Aussen­räume

Gemein­rat

Gemein­werk

Wohnungs­vermietung

Solidaritäts­fonds

Wohn­formen

Rue Intérieure

Wasch­salon

Miet­zinsen