Statuarische Gremien
Die statuarischen Gremien Generalversammlung und Vorstand sind in den Statuten beschrieben.
Generalversammlung
Die Generalversammlung (GV) ist das höchste Entscheidungsgremium der Genossenschaft. Sie steht allen Genossenschaftsmitgliedern offen und wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen. Die GV wählt die Gremien, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresbericht, befindet über neue Investitionen und Projekte und verabschiedet statuarische Änderungen.
Die GV
- ändert Statuten mit Zweidrittelmehrheit
- wählt Vorstand und Revisionsstelle
- genehmigt den Jahresbericht und entlastet den Vorstand
- genehmigt Organisations- und Vermietungsreglemente
Die Einladung mit Traktandenliste und Abstimmungsunterlagen wird den Mitgliedern spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung zugestellt.
Vorstand
Der Vorstand führt die Genossenschaft. Er befasst sich mit strategischen Fragen, wie der Finanzierung von Bauprojekten sowie der Vernetzung gegen aussen. Der Vorstand hat ein waches Auge auf alle laufenden Geschäfte, die auf operativer Ebene von Geschäftsleitung und Geschäftsstelle umgesetzt werden. Die Geschäftsführerin steht der Geschäftsleitung sowie der Geschäftsstelle vor und ist das zentrale Bindeglied zum Vorstand.
Der Vorstand besteht maximal aus sieben Mitgliedern. Die Stadt Zürich bezeichnet ein Mitglied. Die übrigen Mitglieder des Vorstands werden von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt und können wiedergewählt werden. Der Vorstand setzt Kommissionen ein und legt deren Aufgaben fest (siehe Art. 32 der Statuten).
Für eine gute Zusammenarbeit mit dem Gemeinrat sind folgende Punkte wesentlich:
- Komplexe und arbeitsintensive Initiativen und Projekte, welche die Nutzung betreffen, können in Absprache mit dem Gemeinrat an Arbeitsgruppen delegiert werden, die sich nach Erfüllung des Auftrags automatisch wieder auflösen.
- In einzelnen Bereichen, die ein langfristiges Know-how erfordern, kann der Vorstand dauerhafte Kommissionen bilden. Diese sollten zugunsten eines möglichst hohen Wissenstransfers immer wieder mit neuen Mitgliedern ergänzt werden.
- Der Vorstand informiert den Gemeinrat über seine Pendenzen- und Traktandenliste, nimmt Einsitz im Gemeinrat und informiert dort auf Anfrage über anstehende Projekte und die regelmässigen Geschäfte. Über den Einsitz im Gemeinrat soll der Vorstand sicherstellen, dass im Gemeinrat keine Beschlüsse gefällt werden, welche die Ziele und den Erhalt der Genossenschaft gefährden.
Kommissionen
Die folgenden ständigen Kommissionen sind zurzeit vom Vorstand beauftragt:
- Baukommission Zollhaus und Nutzungskommission Zollhaus (das «Zollhaus» ist das 2. Projekt der Genossenschaft Kalkbreite)
- Vermietungskommission Kalkbreite
- Kommission des Solidaritätsfonds Kalkbreite
- Intendanz (Kulturprogramm und Begleitung des Kunst-und-Bau-Projekts). Die Zusammenarbeit mit der Intendanz ist in einer Vereinbarung zwischen dem Vorstand und dem Verein «Intendanz Kalkbreite» geregelt.